Leistungsspektrum
Erfahren Sie hier welche Leistungen wir anbieten.
Arbeitsschutzbetreuung
Unsere erfahrenen Berater sind Experten im Bereich des Arbeitsschutzes, spezialisiert auf die umfassende Analyse und Verbesserung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Unser Dienstleistungsangebot umfasst:
- Detaillierte Analyse der aktuellen Arbeitsschutzsituation: Wir identifizieren Risiken und Gefahren in Ihrem Betrieb und entwickeln maßgeschneiderte Arbeitsschutzkonzepte.
- Erstellung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmenplänen: Wir unterstützen Sie bei der Implementierung effektiver Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Arbeitsschutzstrategien: Unsere fortlaufende Betreuung stellt sicher, dass Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen stets auf dem neuesten Stand sind.
- Schulungen und Awareness-Maßnahmen: Wir erhöhen das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter durch gezielte Schulungen und Informationskampagnen.
Individuelle Arbeitsschutzberatungspakete
Unsere Beratungspakete im Bereich Arbeitsschutz sind individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen unserer Kunden zugeschnitten:
- Gefährdungsbeurteilung: Identifikation und Bewertung von Risiken und Gefahren im Betrieb, gefolgt von der Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsschutzsituation.
- Erstellung eines umfassenden Arbeitsschutzkonzepts: Berücksichtigung aller relevanten Aspekte des Arbeitsschutzes, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
- Durchführung von Schulungen und Awareness-Maßnahmen: Sensibilisierung für Arbeitsschutzthemen und Vorbereitung Ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.
- Durchführung von Unterweisungen: Information der Mitarbeiter über relevante Arbeitsschutzthemen und Sicherheitsvorschriften.
Unser Ziel ist es, eine dauerhafte Verbesserung der Arbeitsschutzsituation in Ihrem Unternehmen zu erreichen und die Gesundheit sowie Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten.
Laserschutz
Laserstrahlung, abhängig von ihrer Laserklasse, Wellenlängenbereich, Energiegehalt und Zeitcharakteristik (wie Dauerstrahlung oder gepulste Strahlung), kann potenziell schädlich für Augen und Haut sein. Dies unterstreicht die Bedeutung von umfassenden Schutzmaßnahmen im Umgang mit Lasern.
Hersteller von Lasergeräten oder Maschinen, die Laser enthalten, sind verpflichtet, auf Basis einer sorgfältigen Risikobeurteilung angemessene Schutzmaßnahmen festzulegen. Diese umfassen primär technische Schutzmaßnahmen. Zu diesen gehören, wo möglich, vollständige Umhausungen der Systeme sowie die Anpassung von Wänden und Fenstern an die potenziell auftreffende Laserstrahlung, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Unser Expertenteam bietet umfassende Beratung im Bereich des Laserschutzes. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Schutzmaßnahmen zu verstehen und umzusetzen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und die Risiken im Umgang mit Laserstrahlung zu minimieren. Ob es um die Auswahl der richtigen Schutzausrüstung geht oder um die Implementierung von Sicherheitsrichtlinien – wir stehen Ihnen mit unserer Fachexpertise zur Seite.
Maschinensicherheit
Als Sicherheitsingenieure betreuen wir Sie auch im Bezug auf die Maschinensicherheit. Es gelten hier eine Reihe von Normen, Richtlinien und Verordnungen, die bei der Beschaffung zu berücksichtigen sind. Wir unterstützen Sie in der Diskussion und Ausarbeitung von Sicherheitskonzepten für die Beschaffung von sicheren Maschinen. Es gibt hier einige Fallstricke, die wir schon in der Konstruktion vorbeugen. Des Weiteren achten wir darauf, dass sich durch die Maschinenbeschaffung keine hohen Folgekosten für Sie ergeben. Diese können durch mangelhafte Dokumentation entstehen, wie z.B. Lebenszyklus der Maschine, Elektropläne usw.
Maschinenübergabe an den Unternehmer
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gibt hier den entsprechenden Rahmen vor, dass der Unternehmer nur sichere Arbeitsmittel betreiben darf. Hier ist wichtig, dass die Maschine dem aktuellen Stand der Technik entspricht und die notwendigen Sicherheitskonzepte umgesetzt sind.
Gefährdungsbeurteilung
Die rechtssichere Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung:
Die rechtssichere Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung bilden die nachfolgenden Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterstreicht die essenzielle Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für einen wirksamen Arbeitsschutz. §5 des Gesetzes legt detailliert fest, welche Aspekte bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden müssen, darunter:
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes.
- Einflüsse physikalischer, chemischer und biologischer Natur.
- Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln sowie Arbeits- und Fertigungsverfahren.
- Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
- Psychische Belastungen bei der Arbeit.
Die Dokumentationspflicht gemäß §6 ArbSchG verlangt, dass Arbeitgeber die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die ergriffenen Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Überprüfung festhalten und regelmäßig aktualisieren.
Objektiv, neutral und individuell
Als qualifizierte Sicherheitsingenieure bieten wir eine objektive und neutrale Beratung zur Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. Wir legen Wert auf:
- Praktikable und wirtschaftlich vertretbare Schutzmaßnahmen.
- Individuelle Beratung und Aufzeigen von Handlungsfeldern.
- Unterstützung bei der jährlichen Wiederholungsunterweisung und den notwendigen Rundgängen.
Die Basis des Arbeitsschutzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für proaktiven Arbeitsschutz. Sie dient dazu, frühzeitig Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen. Zu den Schlüsselbereichen gehören:
- Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
- Mechanische, elektrische, biologische und chemische Gefährdungen.
- Bewertung der Qualifikation der Beschäftigten.
Die regelmäßige Dokumentation und Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) im Arbeitsschutz.
Dabei bieten wir Ihren betrieblichen Führungskräften:
- Methodischen Vorschlägen zur Gefährdungsbeurteilung.
- Informationen zu Risikobewertungen und Unfallursachen.
- Empfehlungen für effektive Schutzmaßnahmen.
Durch unsere umfassende Expertise im Arbeitsschutz gewährleisten wir eine rechtssichere und effektive Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Unternehmen.
Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung sind psychische Erkrankungen aber auch zunehmend die Ursache für lange Fehlzeiten und Frühverrentungen der Beschäftigten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit sind heutzutage bereits 15 Prozent der Ausfallzeiten auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Eine noch größere Bedeutung bekommen diese Erkrankungen aber auch durch ihre Krankheitsdauer, die dreimal höher ist als bei anderen Erkrankungen. Dabei sind alle Altersgruppen gleichermaßen betroffen. Daher trägt die nachhaltige Förderung der psychischen Gesundheit der Beschäftigten maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen bei.
Wir helfen Ihnen, psychische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, entsprechende Maßnahmen abzuleiten und selbstverständlich auch umzusetzen. So können Sie chronischen Erkrankungen Ihrer Beschäftigen vorbeugen und lange Ausfallzeiten oder gar Frühverrentungen vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
PSA sind personenbezogene Schutzmaßnahmen und nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 4 nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen wie „Gefährdung für Leben und Gesundheit vermeiden“, „verbleibende Gefährdung möglichst gering halten“ und „Gefahren an der Quelle bekämpfen“ anzuwenden.
Beispiele für PSA:
- Augen- und Gesichtsschutz
- Kopfschutz
- Gehörschutz
- Hautschutzmittel
- PSA gegen Absturz
- PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen
- PSA gegen Ertrinken
- Schutzkleidung (gegen chemische, biologische und physikalische Einwirkungen)
- Hand- und Armschutz (gegen chemische, biologische Einwirkungen und physikalische Einwirkungen)
- Schnitt- und Stechschutz
- Atemschutz
- Fuß- und Knieschutz (gegen chemische, biologische und physikalische Einwirkungen)
Unser Team berät Sie gerne bei der Auswahl der geeigneten PSA für Ihre Mitarbeiter.
Ergonomie
Unter Ergonomie verstehen wir eine optimale Wechselbeziehung zwischen uns als Mensch, den Maschinen und der Arbeitswelt. Dabei gilt es insbesondere die Belastung und Beanspruchung des Menschen im Auge zu behalten und die Leistungsfähigkeit des Menschen zu erhalten. Dies resultiert aus dem Arbeitsschutzgesetz unter dem Thema der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung.
Zur Gestaltung des Arbeitssystems existieren zwei Stoßrichtungen:
- Arbeitssystemgestaltung: Die Arbeitsaufgabe und die Arbeitsbedingungen werden an den Menschen angepasst.
- Individuelle Leistungsvoraussetzungen: Der Mensch wird durch Ausbildung, Einarbeitung oder Wiedereingliederung auf die Arbeitsaufgabe und die Arbeitsbedingungen vorbereitet.
Gemeinsam analysieren wir die Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze im Büro und in der Produktion. In Abhängigkeit der Tätigkeit setzen wir verschiedene Methoden zur Erfassung und Bewertung der Belastungen ein. Dabei berücksichtigen wir die Umgebungsvariablen wie das Klima (Temperatur, Licht, Strahlung), Farbgebung, Lärm, Vibrationen, die Körpermaße (Anthropometrie) sowie physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Wenn jedoch mit technischen oder organisatorischen Möglichkeiten keine Verbesserung erzielt werden kann, gehen wir mit Ihnen einen Schritt in die Zukunft und prüfen den Einsatz von Exoskeletten.
Gefahrstoffe
Es gibt in jedem Unternehmen eine Vielzahl von Gefahrstoffen, die mit der dafür notwendigen Sorgfalt zu behandeln sind. Hier ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als Basis heranzuziehen. Unternehmer sind dazu verpflichtet, die Sicherheitsdatenblätter in eine Betriebsanweisung zu überführen und diese jährlich zu unterweisen. Es entsteht durch die Vielzahl von Gefahrstoffen ein enormer Aufwand in der Erstellung und Pflege der Betriebsanweisungen, da jede Änderung berücksichtigt werden muss. Diese Arbeit übernehmen wir gerne im Rahmen der Betreuung Ihres Unternehmens.
Vorgaben zu Gefahrstoffen
Gemäß §6 der GefStoffV hat der Unternehmer, welcher Gefahrstoffe einsetzt, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdungen und resultierenden Maßnahmen müssen in eine Betriebsanweisung überführt werden.
Nach GefStoffV müssen Gefahrstoffe nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt werden:
- Gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Gemische, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen,
- Informationen des Lieferanten zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt,
- Art und Ausmaß der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege; dabei sind die Ergebnisse der Messungen und Ermittlungen nach § 7 Absatz 8 zu berücksichtigen,
- Möglichkeiten einer Substitution,
- Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge,
- Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte,
- Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,
- Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Umgang mit Gefahrstoffen
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind folgende Themenfelder zu beachten:
- Gefährdungsbeurteilungen & Betriebsanweisungen
- Kennzeichnung der Gefahrstoffe
- Sicherheitsdatenblätter
- Unterweisungen
- Verzeichnis aller betrieblichen Gefahrstoffe (Gefahrstoffkataster)
- Persönliche Schutzsausrüstung
- Richtige Lagerung und Eignung der Lager
Sie haben Interesse?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: info@hse-bw.de
Wir melden uns umgehend bei Ihnen, um Ihr Anliegen zu besprechen.